Im Normalfall werden Schiffbeteiligungen als GmbH & Co. KG aufgelegt. Dem Anleger werden die Beteiligungen daraufhin über Banken und freie Vermittler angeboten. Dabei unterliegt die Führung der Gesellschaft einem Gesellschafter, der persönlich haftet. Meist ist dies eine Komplementär-GmbH. Sie ist befugt, die Fondgesellschaft zu vertreten. Die Anleger selbst sind nur Kommanditisten und können grundsätzlich keinen Einfluss auf die Leitung der Geschäfte nehmen. Allerdings stehen dem Investor Kontroll- und Mitwirkungsrechte genauso zur Verfügung, wie die Ergebnisbeteiligung. Die genauen Regelungen dafür sind im Gesellschaftsvertrag zu finden. In dem meisten Fällen steht es den Anlegern frei, sich entweder als Treuhänder zu beteiligen oder aber als Kommanditist in das dazugehörige Handelregister eintragen zu lassen. Weiterlesen