Ermittelt wird das steuerliche Ergebnis von der Gesellschaft. Ist dies erst einmal geschehen, so erfolgt eine Verteilung auf die Anleger. Die Gesellschafter sind dabei steuerpflichtig im Rahmen der eigenen individuellen Einkommensteuer. Damit ist die Ausschüttungshöhe vollkommen unabhängig von dem steuerlichen Ergebnis. Die Schifffondsgesellschaften erzielen die Einnahmen aus einem Gewerbebetrieb. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Gesellschaft wirtschaftlich arbeitet. Der steuerliche Gewinn selbst kann ganz einfach pauschal anhand der Nettoraumzahl vom Schiff ermittelt werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass ein Antrag für den internationalen Verkehr vorliegt. Die Bereederung des Schiffes muss dafür im Inland erfolgen und auch der Sitz der Fondgesellschaft muss im Innland liegen. Gebunden ist die Gesellschaft an diesen Vertrag ganze 10 Jahre. Dabei führt die Tonnagesteuer zu geringen Gewinnen, die pauschal ermittelt werden können. Sie haben mit den realen Gewinnen oder Verlusten jedoch rein gar nichts zu tun. Weiterlesen